Die Hauptuntersuchung, kurz HU, wird im Alltag oftmals auch als TÜV bezeichnet.
Vorgeschrieben ist die HU durch § 29 StVZO (Straßenverkehrszulassungsverordnung). Der Gesetzgeber meint hierbei, dass alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen in regelmäßigen Abständen auf ihre Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden müssen.
Da nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer und Prüfingenieure die Hauptuntersuchung vornehmen dürfen, arbeiten wir eng mit der DEKRA zusammen.
Ihr Fahrzeug muss demnächst zur Hauptuntersuchung? Dann vereinbaren Sie doch gleich einen Termin mit uns!
Mo.- Do. |
07:30 - 17:00Uhr |
Fr. |
07:30 - 15:00 Uhr |
KFZ - Beivers | |
Borsigstrasse 9 | |
41541 Dormagen | |
Tel.: 02133 - 531515 | |
Fax: 02133 - 531405 | |
EMail schreiben |